Pflegeformen
Vollzeitpflege bedeutet…
Kinder, die von ihren Eltern auf absehbare Zeit nicht versorgt werden können, benötigen ein längerfristiges Zuhause bei Pflegeeltern. Sie benötigen liebevolle Zuwendung und einen sicheren Ort, an dem sie aufwachsen können.
Zu Beginn des Pflegeverhältnisses können noch Unsicherheiten über die Dauer der Unterbringung bestehen. Können die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie nicht in einem, dem Alter und der Entwicklung des Kindes angemessenen Zeitraum verbessert werden, soll eine dauerhafte Lebensperspektive für das Kind erarbeitet werden. In diesen Fällen lebt das Kind, bzw. der*die Jugendliche mit dauerhafter Perspektive bis zur Verselbstständigung in der Pflegefamilie.
Eltern und Kind haben ein Recht auf Umgang. Die Gestaltung und der zeitliche Umfang und Rhythmus der Umgangskontakte werden gemeinsam im Rahmen der Hilfeplanung festgelegt und hängt u. a. auch von der Perspektive ab.
Zeitlich befristete
Vollzeitpflege bedeutet…
Eine Vollzeitpflege kann auch zeitlich befristet sein, wenn Eltern sich vorübergehend in persönlichen Krisensituationen befinden, eine Rückkehr des Kindes zu den Eltern aber von Beginn an angestrebt wird.
Voraussetzung für die Rückführung ist auch in diesen Fällen, dass es den Eltern gelingt, die vorhandenen Probleme zu bewältigen und die Elternverantwortung, in einem für das Kind vertretbaren zeitlichen Rahmen wiederherzustellen.
In Fällen, in denen die Rückführung in die Herkunftsfamilie geplant ist, sind regelmäßige Umgangskontakte in einer höheren Frequenz notwendig, um die Bindung des Kindes zu den Eltern zu erhalten.
Bereitschaftspflege
bedeutet…
In Bereitschaftspflegefamilien werden Kinder und Jugendliche untergebracht, für die eine schnelle Unterbringung aus einer Notsituation heraus benötigt wird.
Dies kann bei akuten Krisen in den Familien notwendig werden und dient in der Regel der Sicherung des Kindeswohls.
Für die betroffenen Kinder stellt die Bereitschaftspflegefamilie während der Inobhutnahme einen liebevollen Schutzraum dar. Die Kinder leben dort bis die weitere Perspektive für sie erarbeitet werden konnte. Der Aufenthalt in der Bereitschaftspflegestelle sollte so kurz wie möglich sein. Er kann wenige Tage, aber auch mehrere Wochen bis Monate andauern.
Vollzeitpflege für besondere
Kinder bedeutet…
Kinder, die einen erhöhten Förder- und Erziehungsbedarf oder eine Behinderung mitbringen, können ebenfalls in Vollzeitpflegefamilien untergebracht werden. Sie benötigen besondere Unterstützung und Pflegeeltern, die dies leisten können.
Daher sind die Anforderungen an die Pflegeperson(en) höher. Neben einem besonderen Maß an Einfühlungsvermögen und Toleranz, sind Erziehungserfahrungen sowie eine pädagogische oder auch medizinische Ausbildung Voraussetzung.
Rechtsgrundlage
§ 33 SGB VIII Vollzeitpflege
„Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen.“