Pflegeeltern sein

VERMITTLUNG

Ist die Eignung von Bewerber:innen festgestellt,
steht einer Vermittlung nichts mehr im Wege.

Wenn durch das Jugendamt eine Hilfe zur Erziehung gemäß § 33 SGB VIII – Vollzeitpflege – beschlossen wurde, sucht der Pflegekinderfachdienst nach geeigneten und passenden Pflegeeltern für das betreffende Kind. Die bisherigen Erfahrungen des Kindes und die festgestellten Bedarfe werden bei der Auswahl der Pflegeeltern berücksichtigt.

Es folgt ein Entscheidungsprozess, bei dem das Kennenlernen des Kindes sowie Gespräche zum Kennenlernen zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern wichtige Teilschritte sind.

ANBAHNUNG

Ein Wechsel des Kindes in die Pflegefamilie erfolgt nach einer Anbahnungsphase, in der das Kind die Pflegeeltern kennenlernen und Vertrauen zu diesen fassen kann.

Pflegekind und Pflegeeltern verbringen zunehmend mehr Zeit miteinander, ehe der Einzug in die Familie folgt.

DAS DÜRFEN SIE VON
UNS ERWARTEN…

Die Mitarbeiter:innen des Pflegekinderfachdienstes stehen den Pflegefamilien in unterstützender und beratender Funktion zur Seite – von Beginn an.

Durch den intensiven Überprüfungsprozess lernen wir Sie – und Sie uns Fachkräfte – kennen. Dies ermöglicht uns bei der Vermittlung ein passgenaues Matching, d. h. eine passende Pflegefamilie für die Bedarfe des jeweiligen Kindes auszuwählen.

Beim Auswahl- und Vermittlungsprozess stehen wir Ihnen mit Informationen und bei der Begleitung Ihres Entscheidungsprozesses zur Seite.

HILFEPLANUNG

Bei Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff. SGB VIII, werden der jeweilige Hilfebedarf und die weitere Planung der Hilfe in sogenannten Hilfeplangesprächen mit allen Beteiligten besprochen.

Diese finden in der Regel halbjährlich statt. Hier wird z. B. auch die Gestaltung von Umgangskontakten besprochen.

UMGANGSKONTAKTE

Eltern und Kinder haben ein Recht auf Umgang miteinander. Die Umgangskontakte des Kindes mit den Eltern werden bei Bedarf durch den Pflegekinderfachdienst begleitet. Für die Durchführung der Kontakte steht ein gut ausgestattetes Spielzimmer zur Verfügung.

ENTSCHEIDUNGSBEFUGNISSE
VON PFLEGEELTERN

In vielen Fällen haben die leiblichen Eltern die elterliche Sorge inne. Weitreichende Entscheidungen werden weiterhin durch sie getroffen. In anderen Fällen werden im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens Teile des Sorgerechtes oder auch das gesamte Sorgerecht entzogen und auf einen Ergänzungspfleger, bzw. Vormund übertragen, der in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnisse für die entsprechenden Bereiche der Personensorge besitzt.

Die alltäglichen Entscheidungen werden durch die Pflegepersonen getroffen. Hierfür erhalten sie vom Inhaber der Personensorge eine entsprechende Vollmacht.

VERNETZUNG UND
QUALIFIZIERUNG

Aufgrund der besonderen Situation sowie der Vorerfahrungen des Pflegekindes, unterscheidet sich das Zusammenleben mit einem Pflegekind und es entstehen Fragen, vor die Familien mit leiblichen Kindern nicht gestellt sind.

Die Vernetzung der Pflegefamilien miteinander ist uns aus diesem Grund sehr wichtig. Wir bieten daher ein monatliches PFLEGEELTERNCAFÉ an, das den Austausch mit anderen Pflegeeltern ermöglicht und von einer Fachkraft begleitet wird.

Die Auseinandersetzung mit spezifischen Fragestellungen wird im sogenannten COACHING ermöglicht, bei dem von unserer Seite ein Thema eingebracht wird.

Regelmäßig bieten wir zur Fortbildung einen SEMINARTAG für unsere Pflegeeltern an.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, themenspezifische Fortbildungsangebote z. B. von Pflegeelterninteressenverbänden in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie uns hierzu an!

Hilfreiche Links:

Auf dieser Seite finden Sie auch die Kontaktdaten zum Ortsverband Schweinfurt

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