Pflegekinder

Pflegekinder sind Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder auf Dauer nicht bei ihren leiblichen Eltern leben. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien leben, können in einer Familie aufwachsen und verlässliche Beziehungen eingehen. Eine Pflegefamilie bietet Pflegekindern Sicherheit und Geborgenheit.

Kinder, die in Pflegefamilien leben, haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Sie sind von ihren leiblichen Eltern getrennt oder haben keine leiblichen Eltern mehr.  Es ist nicht selten, dass Kinder, die in einer Pflegefamilie leben andere Verhaltensweisen zeigen, als Kinder die von Geburt an in ein und derselben Familie heranwachsen und dort verbleiben.

Zwei Familien zu haben ist für Dich vielleicht nicht immer leicht. Möglicherweise hast Du Sorgen oder Ängste. Vielleicht hast Du das Gefühl Deine Bedürfnisse, Wünsche und Hoffnungen nicht offen aussprechen zu können. Der Pflegekinderfachdienst begleitet und unterstützt Dich bei allen Fragen rund um Deine Herkunfts- und Pflegefamilie. Du kannst gerne mit Deiner zuständigen Mitarbeiterin einen Gesprächstermin vereinbaren.

Dein Recht auf Mitsprache im Hilfeplanprozess

Es geht um Dich! Du hast ein Recht darauf,
Dich aktiv am Hilfeplanprozess zu beteiligen.

Das ist wichtig, weil dadurch Deine Sichtweisen und Meinungen mit einbezogen werden können. Es ist wichtig, dass Du aktiv an Hilfeplangesprächen teilnimmst und Deine Meinung einbringst. Im Hilfeplan kann aufgeschrieben werden was Dir wichtig ist, was sich verändern soll oder welche Ziele Du Dir für die nächsten sechs Monate vornimmst.

Hilfeplangespräche finden zwei Mal im Jahr statt. Vielleicht würdest Du in dieser Zeit lieber einer anderen Beschäftigung nachgehen oder hast Hemmungen mit Eltern, Pflegeeltern und Fachkräften offen zu sprechen. Du hast die Möglichkeit, vor dem Hilfeplangespräch mit Deiner zuständigen Mitarbeiterin vom Pflegekinderfachdienst zu sprechen – alleine, mit den Pflegeeltern oder einer anderen Person, der Du vertraust. Wenn Du Dich einbringst, können Deine Gedanken und Bedürfnisse in die Hilfeplanung einbezogen werden.

Hilfe für junge Volljährige

Wenn Du bald 18 Jahre alt wirst, ist es ratsam, dass Du überlegst,
ob Du Hilfe für junge Volljährige beantragen möchtest.

Jugendhilfe endet normalerweise, wenn Du 18 Jahre alt wirst automatisch. Wenn Du auch nach Deinem 18. Geburtstag Unterstützung durch Deine Pflegeeltern und den Pflegekinderfachdienst erhalten möchtest, ist es möglich eine Verlängerung zu beantragen.

Nur Du persönlich kannst einen Antrag auf „Hilfe für junge Volljährige“ stellen. Deine Pflegeeltern, Eltern, Vormund oder Vormündin können Dich dabei unterstützen, schreiben und einreichen musst Du den Antrag selbst.

Es ist sinnvoll sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen und den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Der Antrag sollte vor Deinem 18. Geburtstag gestellt werden. Deine zuständige Mitarbeiterin vom Pflegekinderfachdienst steht Dir bei Fragen auch zur Seite und unterstützt Dich gerne!

Kontakte zu Deiner Herkunftsfamilie

Du hast ein Recht darauf, Deine
leiblichen Eltern regelmäßig zu sehen

Die Umgangskontakte werden bei Bedarf durch eine Fachkraft begleitet. Gibt es andere wichtige Bezugspersonen aus Deiner Herkunftsfamilie wie z.B. Großeltern und Geschwister, können auch hier Umgänge stattfinden.

Translate