FAQ

  • Unverbindliches Informationsgespräch oder/und
  • Teilnahme an der Informationsveranstaltung (VHS-Programm)
  • Menschen zeichnen sich durch eine große Vielfalt aus. Dies trifft auch auf Pflegekinder und ihre Familien, ebenso wie auf Pflegefamilien zu.
  • Weder Lebensform noch Nationalität sind Kriterien für die Eignung als Pflegeeltern. Jedoch sollten Sie im Stadtgebiet Schweinfurt wohnen, über ausreichenden Wohnraum und gesicherte Einkommensverhältnisse verfügen.
  • Weitere Kriterien sind die gesundheitliche Eignung sowie ein Führungszeugnis ohne Einträge und ausreichende Sprachkenntnisse.
  • Bei einer Informationsveranstaltung oder einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie der Eignungsfeststellungsprozess verläuft.

Der Aufbau einer sicheren Bindung ist für alle Kinder wichtig. Dies gilt umso mehr für Pflegekinder. Häufig haben sie in ihrem bisherigen Leben keinen ausreichenden Schutz und Geborgenheit erlebt. Durch zuvor Erlebtes sowie die Trennung von den Eltern, sind gerade Pflegekinder besonders verletzlich. Um in der neuen Familie Vertrauen zu einer verlässlichen Bezugsperson aufbauen zu können, ist es auch wichtig miteinander Zeit zu verbringen. Was das Kind braucht hängt von den individuellen Bedarfen, aber auch vom Alter des Kindes ab. Im Gespräch mit den Fachkräften können diese Fragen geklärt werden.

  • Der Prozess zur Überprüfung der Eignung als Pflegeeltern dauert in der Regel etwa 6 bis 12 Monate. Das Qualifizierungsseminar wird in der Regel nur einmal jährlich bzw. bei einer ausreichenden Anzahl an Bewerber:innen angeboten.
  • Die Vermittlung eines Kindes ist abhängig vom jeweiligen Bedarf des Pflegekindes aber auch ihren Vorstellungen bzgl. der Pflegeform, so dass keine Aussage darüber getroffen werden kann, mit welcher Wartezeit Sie rechnen müssen.
  • Alltagsentscheidungen für Ihr Pflegekind, treffen Sie als Pflegeeltern. Dies umfasst bspw. Arztbesuche und kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen, Elterngespräche in Kindergarten und Schule, Anmeldung zu Vereinssport oder Ferienfreizeiten.
  • Weitreichende Entscheidungen, wie die Auswahl der Schule sowie die Schulanmeldung, das Einrichten eines Taschengeldkontos oder die Einwilligung in planbare Operationen, sind im Einvernehmen mit den Personensorgeberechtigten zu treffen und in der Regel von diesem zu unterschreiben.
  • Je nach Sorgerechtsregelung sind dies einer oder beide leiblichen Elternteile oder Ergänzungspfleger:in oder Vormund:in.
  • Urlaubsreisen gehören in der Regel zu den alltäglichen Angelegenheiten, daher darf das Kind gemeinsam mit Ihnen reisen.
  • Bei bestimmten Zielen oder besonderen Konstellationen kann eine vorherige Absprache notwendig sein.

Für die Elternzeit von Adoptivkindern und Pflegekindern gelten dieselben Regelungen wie für leibliche Kinder. Dabei kommt es nicht auf den Geburtstag des Kindes an, sondern auf den Tag, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Dieser Tag wird dem Geburtstag gleichgesetzt, zum Beispiel für Regelungen über die Dauer des Anspruchs auf Elternzeit, über die Anmeldefrist und über den Kündigungsschutz.

Auch bei Adoptivkindern und bei Pflegekindern können Sie 3 Jahre Elternzeit ab Aufnahme des Kindes beanspruchen – längstens bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag des Kindes.

(Quelle: https://www.familienportal.de)

Nein. Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Sie erhalten durch das Jugendamt Pflegegeldzahlungen, die neben Leistungen für den Lebensunterhalt des Kindes, auch eine Erziehungspauschale für Ihre Erziehungsleistung enthalten.

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